Menschenrechtsverbrechen an Trans-Frauen
Erstmals waren die alltäglichen Menschenrechtsverbechen an transsexuellen Frauen, die von deutschen Medizinern und Beteiligten des deutschen Rechtssystems begangen werden, Thema einer Anhörung bei den Vereinten Nationen in New York. Hier konnte die Initiative Menschenrecht und Transsexualität mit einem Bericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland auf die konkreten negativen Auswirkungen der deutschen Behandlungspraxis, die sich aus dem Transsexuellengesetz ergeben, genauso hinweisen, wie auf die Menschenrechtsbrüche der deutschen Psychoanalyse.
Am 21. Juli fand im UN-Gebäude in New York die erste Anhörung zu CEDAW, dem Frauenrechtsabkommen statt. Bei diesem Termin konnte die Initiative Menschenrecht und Transsexualität auch ihren Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland vorbringen.
Der Bericht, der sich mit den menschenrechtlichen Problematiken beschäftigt, die sich aus dem deutschen Transsexuellengesetz ergeben (wie zum Beispiel die Tatsache, dass eine transsexuelle Frau, die mit Penis und Hoden geboren wurde und trotzdem immer Frau bzw. Mädchen war, sich während des Verfahrens als Mann behandeln lassen muss, damit überhaupt eine Diagnose „Geschlechtsidentitätsstörung“ möglich wird), war einer neben insgesamt dreien, die dem Komitee vorgetragen wurden. Die weiteren Berichte waren ein gemeinsamer Bericht einer „Frauenallianz“ der Frauenrechtsorganisationen in Deutschland und ein Beitrag der intersexuellen Menschen in Deutschland.
Wichtigste Aussage des UN-Komitees war, dass auch Intersexualität und Transsexualität wichtige Themen sind, und in Sachen Frauenrechten auch die beiden anderen Gruppen stark berücksichtig werden müssen. Es hiess „es ist unsere Aufgabe um die Rechte aller Frauen zu kümmern“.
Der Alternativbericht von Menschenrecht und Transsexualität befindet sich hier:
http://www.mut23.de/texte/CEDAW_Transsexualit%E4t_final2.pdf
Ein weiteres für die Rechte transsexueller Frauen wichtiges Treffen in New York gab es im Anschluss mit Frau Dr. Sonja Kreibich von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UN, welche zuständig für Menschenrechtsfragen ist. In diesem Gespräch bekundete auch sie Interesse, daran mitzuarbeiten, die menschenrechtlich problematische Situation transsexueller Frauen – basierend auf Nichtberücksichtigung der Geschlechtsidentität bzw. dem eigentlichen Geburtsgeschlecht durch deutsche Gesetze wie dem TSG – zu verbessern.
Im Rahmen der internationalen Vernetzung fanden ausserdem Gespräche zwischen in New York ansässigen Transgender-Organisationen und der Initiative Menschenrecht und Transsexualität statt. Hier wurde ebenfalls - ähnlich wie im CEDAW-Alternativbericht - diskutiert, inwiefern Mediziner direkt oder indirekt mitverantwortlich für die Menschenrechtsverbrechen sind, die transsexuelle Frauen erleiden müssen, und die Frage gestellt, ob nicht bereits der Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung", eine bis dato unüberprüfte Erfindung der deutschen Psychoanalyse, bereits die Grundlage für Diskriminierung und Transphobie darstellt.
Der Bericht, der sich mit den menschenrechtlichen Problematiken beschäftigt, die sich aus dem deutschen Transsexuellengesetz ergeben (wie zum Beispiel die Tatsache, dass eine transsexuelle Frau, die mit Penis und Hoden geboren wurde und trotzdem immer Frau bzw. Mädchen war, sich während des Verfahrens als Mann behandeln lassen muss, damit überhaupt eine Diagnose „Geschlechtsidentitätsstörung“ möglich wird), war einer neben insgesamt dreien, die dem Komitee vorgetragen wurden. Die weiteren Berichte waren ein gemeinsamer Bericht einer „Frauenallianz“ der Frauenrechtsorganisationen in Deutschland und ein Beitrag der intersexuellen Menschen in Deutschland.
Wichtigste Aussage des UN-Komitees war, dass auch Intersexualität und Transsexualität wichtige Themen sind, und in Sachen Frauenrechten auch die beiden anderen Gruppen stark berücksichtig werden müssen. Es hiess „es ist unsere Aufgabe um die Rechte aller Frauen zu kümmern“.
Der Alternativbericht von Menschenrecht und Transsexualität befindet sich hier:
http://www.mut23.de/texte/CEDAW_Transsexualit%E4t_final2.pdf Ein weiteres für die Rechte transsexueller Frauen wichtiges Treffen in New York gab es im Anschluss mit Frau Dr. Sonja Kreibich von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UN, welche zuständig für Menschenrechtsfragen ist. In diesem Gespräch bekundete auch sie Interesse, daran mitzuarbeiten, die menschenrechtlich problematische Situation transsexueller Frauen – basierend auf Nichtberücksichtigung der Geschlechtsidentität bzw. dem eigentlichen Geburtsgeschlecht durch deutsche Gesetze wie dem TSG – zu verbessern.
Im Rahmen der internationalen Vernetzung fanden ausserdem Gespräche zwischen in New York ansässigen Transgender-Organisationen und der Initiative Menschenrecht und Transsexualität statt. Hier wurde ebenfalls - ähnlich wie im CEDAW-Alternativbericht - diskutiert, inwiefern Mediziner direkt oder indirekt mitverantwortlich für die Menschenrechtsverbrechen sind, die transsexuelle Frauen erleiden müssen, und die Frage gestellt, ob nicht bereits der Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung", eine bis dato unüberprüfte Erfindung der deutschen Psychoanalyse, bereits die Grundlage für Diskriminierung und Transphobie darstellt.
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Nein — Tanjak