Berlin: Urteil gegen Anti-Rep-Aktivistin

... 15.07.2008 18:57 Themen: Repression
Am 10.07.08 gab es einen Prozess gegen Leila, in dem am Ende ein Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen stand.
Angeklagt wurde sie wegen Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten, Nötigung und Beleidigung.

Alles begann September 2007, als sie Christian S., inhaftierter Antifa, mit zwei weiteren Personen in der JVA Tegel, Berlin besuchen wollte. Nachdem sie am ersten Einlass einen Besucherschein ausgehändigt bekam, sollte sie ihn nun an der zweiten Besucherschleuse wieder abgeben. Grund hierfür war angeblich, dass bei einem ihrer Begleiter ein Tütchen mit "verdächtigen weißen Anhaftungen" gefunden wurde. Daraufhin verlangte die JVA-Beamtin Koch den Besucherschein, angeblich um die Daten der Personen überprüfen zu können. Dies war jedoch gar nicht nötig, da ihr die Daten bereits bekannt waren.
Nichts desto trotz, verlangte Koch weiterhin unter Androhung eines Besuchsverbots den Besucherschein heraus.
In der Zwischenzeit wurden Polizeibeamte hinzu gerufen, um das nun erteilte Hausverbot durchzusetzen. Gemäß der Schilderung im Gerichtssaal ( Polizist:"Das habe ich bei einer Frau noch nie so erlebt", mit anschließenden Buh-Rufen aus dem Publikum) muss es sich bei der "Durchsetzung des Hausverbots" um eine schwere Rangelei gehandelt haben, infolgedessen Leila zu Boden geworfen wurde, und mit Handfesseln rausgeführt wurde.

Einige Zeit später soll sie dann die verantwortliche Koch draußen vor der JVA nochmal bedroht haben.

Bei dem Prozess wurde allerdings schnell klar, dass die JVA unliebsame Besucher_innen nur ungern passieren lässt, und jeglichen Anlass dazu benutzt, um ein Besuchverbot (dass bei Leila immerhin 3 Monate galt) auszusprechen. Und dass die Justiz "ihre Kollegen" nur ungern aufgrund dieser ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Maßnahmen rügt oder gar verurteilt, wurde auch schnell klar.

So wollte die Richterin den Prozess beginnen, obwohl Leilas Anwalt (entschuldigt) noch nicht eingetroffen war. Vereinbart war, dass die Anklageschrift vorgelesen und die Personalien aufgenommen werden sollten. Da es sich aber angesichts der zu erwarteten Strafe um einen Fall nicht erforderlicher Verteidigung handelt, wollte die Richterin nicht noch länger warten, und wollte schon die Zeug_innenvernehmung beginnen.
Unter lautstarken Protest aus der Zuschauer_innenriege wurde dies verhindert, auch wenn die Richterin mehrere Personen rausschickte (sonst müsse "unmittelbarer Zwang" angewendet werden).

Zur weiteren Belustigung der Zuschauer_innen führte, dass die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift die Beleidigungen von Leila, weswegen sie ja auch angeklagt war, mitzitieren musste ("Arschloch, Pisser, Wichser"), woraufhin Beifall geklatscht wurde. Der Rausschmiss einer verdächtigten Person konnte aber verhindert werden.

Nachdem der Anwalt doch kam, gab Leila eine Prozesserklärung ab (folgt noch), und machte sonst keine Aussage mehr.

Im Laufe des Prozesses wurde der Vorwurf des Hausfriendensbruchs dann eingestellt, weil nicht klar war, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Hausverbot ausgesprochen wurde.
Warum dann aber der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und die Nötigung weiterhin beibehalten wurden, ist unklar. Denn wenn ja der Auslöser des Ganzen bzw. die Rechtmäßigkeit des Hausverbots nicht abschließend geklärt werden konnte, könnte ja auch der Widerstand und die Nötigung gerechtfertigt gewesen sein. Denn gegen eine unrechtmäßige polizeiliche Maßnahme ist es rechtens, sich zur Wehr zu setzen.

Am Ende war die Richterin aber der Überzeugung, dass sie keine Zweifel an der Zeugenaussage hat, und Leila deswegen zu 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
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Ergänzungen

Irrtum

kleiner Spinner 16.07.2008 - 11:18
"gegen eine unrechtmäßige polizeiliche Maßnahme ist es rechtens, sich zur Wehr zu setzen."

stimmt in dieser Form leider nicht. Zumindest nicht, wenn unter "zur Wehr setzen" Scharmützel der beschriebenen Art verstanden werden.

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