TU Berlin: Semesterticket war akut gefährdet
Seit etwa sechs Wochen gibt es an der Technischen Universität (TU) Berlin, wieder einen linken Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Der zuvor amtierende rechtskonservative AStA fiel besonders durch den Abbau von Service-Leistungen auf. Einige studentische Beratungen wurden abgeschafft, die eigene Druckerei verscherbelt und die einst von vielen genutzte geräumige AStA-Villa wurde gegen enge stinkende Kellerräume getauscht. Eingespartes Geld landete vor allem auf Anwaltskonten – deutlich mehr als 100.000 Euro investierte der CDU Nachwuchs in Anwalts- und Gerichtskosten.
Wie nun aus einem vorliegenden internen Papier des Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) hervorgeht wurde ein Verlust des Semesterticket haarscharf abgewendet. Die Unterlagen des CDU-Studierendenverbands offenbaren, dass der Alleingang des ehemaligen AStA-Vorsitzenden Gottfried Ludewig einen Erhalt des Tickets ermöglichte. Ludewig habe sich durch das Einschalten des Zentralen Wahlvorstandes der TU einem anderslautenden AStA Beschluss widersetzt und „an allen anderen AStA Referenten vorbei“ gehandelt.
Ein Sprecher des RCDS, erklärte auf Anfrage, dass das Semesterticket der TU-Studierenden nicht gefährdet war. “Letztes Jahr war eine Urabstimmung definitiv nicht notwendig“, da der AStA einen entsprechenden Vertrag bereits unterschrieben hatte.
Eine solche Unterschrift sei ohne die Urabstimmung nichts Wert gewesen, meinen hingegen die AktivistInnen vom Breiten Linken Bündnis. Ludewig habe sich in einer ausweglosen Situation in ein besseres Licht rücken wollen. Anschließend habe der Rechts-AStA versucht die Urabstimmung vor Gericht zu verhindern, was allerdings misslang.
Das Verwaltungsgericht erklärte im Urteil, dass ein notwendiges Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Schließlich habe der AStA Vorsitzende den Zentralen Wahlvorstand mit der Vorbereitung und Durchführung der Urabstimmung beauftragt.
"Die hätten das Ticket ohne mit der Wimper zu zucken abgeschafft. Jedoch bauten wir als Opposition universitätsöffentlichen Druck durch die Studierendenschaft auf und die Univerwaltung bat ihrerseits die Konservativen zum Gespräch. Letztlich scheiterten alle Versuche des RCDS-AStA die Neuauflage des Semesterticketvertrages zu verhindern.“, so Max Bayerer vom Untersuchungsausschuss zur RCDS-Amtszeit.
Der Untersuchungsausschuss wurde am 30. Juni vom Studierendenparlament ins Leben gerufen und hat die Aufgabe mögliche Veruntreuungen von studentischen Geldern durch die Konservativen aufzuklären. Somit ist das Kapitel Rechts-AStA an der Technischen Universität noch nicht abgeschlossen.
Ein Sprecher des RCDS, erklärte auf Anfrage, dass das Semesterticket der TU-Studierenden nicht gefährdet war. “Letztes Jahr war eine Urabstimmung definitiv nicht notwendig“, da der AStA einen entsprechenden Vertrag bereits unterschrieben hatte.
Eine solche Unterschrift sei ohne die Urabstimmung nichts Wert gewesen, meinen hingegen die AktivistInnen vom Breiten Linken Bündnis. Ludewig habe sich in einer ausweglosen Situation in ein besseres Licht rücken wollen. Anschließend habe der Rechts-AStA versucht die Urabstimmung vor Gericht zu verhindern, was allerdings misslang.
Das Verwaltungsgericht erklärte im Urteil, dass ein notwendiges Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Schließlich habe der AStA Vorsitzende den Zentralen Wahlvorstand mit der Vorbereitung und Durchführung der Urabstimmung beauftragt.
"Die hätten das Ticket ohne mit der Wimper zu zucken abgeschafft. Jedoch bauten wir als Opposition universitätsöffentlichen Druck durch die Studierendenschaft auf und die Univerwaltung bat ihrerseits die Konservativen zum Gespräch. Letztlich scheiterten alle Versuche des RCDS-AStA die Neuauflage des Semesterticketvertrages zu verhindern.“, so Max Bayerer vom Untersuchungsausschuss zur RCDS-Amtszeit.
Der Untersuchungsausschuss wurde am 30. Juni vom Studierendenparlament ins Leben gerufen und hat die Aufgabe mögliche Veruntreuungen von studentischen Geldern durch die Konservativen aufzuklären. Somit ist das Kapitel Rechts-AStA an der Technischen Universität noch nicht abgeschlossen.
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Ergänzungen
Heiße Kiste
Wenn also der zentrale Wahlvorstand eine Urabstimmung veranstaltet und anschließend der studentische Wahlvorstand recht bekommt, dass seine Enthebung nicht rechtens war, was passiert dann mit der bereits durchgeführten Urabstimmung? Rein rechtlich ist diese dann nichtig.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
jeden AStA-Schwachsinn abschaffen denn... — Berliner Hedonist