Gesinnungstest für AusländerInnen

Die Landesregierung 25.06.2008 01:55 Themen: Antirassismus Repression
Sind sie Mitglied einer terroristischen Vereinigung oder kennen sie jemanden der einer angehört?
Diese und weitere Fragen werden ausländischen MitbürgerInnen seit 2007 in Nordrhein-Westfalen bei der Genehmigung oder Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt und müssen beantwortet werden. Die Fragen unterliegen dennoch der Geheimhaltung, die Fragebögen dürfen nicht veröffentlicht werden. Doch aus Münster regt sich nun Widerstand. Die ausländische Studierendenvertretung der Uni geht an die Öffentlichkeit und hat Klage eingereicht.
Bereits vor geraumer Zeit hatte der Flüchtlingsrat NRW versucht auf das Problem aufmerksam zu machen. Vom Innenministerium wurde er jedoch unter Androhung einer Klage gezwungen, den Fragebogen wieder von seiner Internetseite zu nehmen. Erst seit sich die ausländische Studierendenvertretung (ASV) der Universität Münster dem Thema angenommen hat, kommt Bewegung in die Sache. Die Betroffenen hatten sich zunehmend beschwert und ihre Unsicherheit geäußert. Sie fühlen sich diskriminiert und sind gezwungen, die Fragebögen wahrheitsgemäß auszufüllen, ohne über ihre rechtlichen Belange informiert worden zu sein oder zu wissen, inwiefern die Beantwortung oder Nicht-Beantwortung der Fragen ein Versagensgrund für ihre Aufenthaltsgenehmigung darstellen. Ihnen wurde nicht erlaubt Begleitpersonen Einblick zu gewähren oder den Fragebogen nachher mitzunehmen. Zudem ist völlig unklar wo und wie lange die Daten gespeichert werden.

Nachdem der AStA die Probleme öffentlich machte, äußerte sich zunächst das Rektorat der Universität Münster mit dem Hinweis, dass die Praxis vermutlich rechtswidrig sei. Immerhin hatte der Verfassungsgerichtshof NRW die sogenannte "Rasterfahndung" für verfassungswidrig erklärt.
Der WDR berichtete:
 http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2008/05/26/loms_02.xml;jsessionid=8CEA9DA3AF26798A6C108D9E7E6A6B8F.mediathek2

Ebenso die Frankfurter Rundschau:
 http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/?em_cnt=1338965

Mittlerweile laufen zahlreiche Anfragen verschiedener Parteien an die Landesregierung bezüglich der geheimen Fragebögen. Ebenso gibt es Anfragen an die Bundesregierung, in deren originärer Zuständigkeit das Ausländerrecht mit dem Aufenthaltsgesetz liegt. Am heutigen Mittwoch soll der Senat der Universität Münster über einen Antrag beschließen, welcher die Praxis verurteilt und die Landesregierung auffordert, diese einzustellen. Insbesondere stehe die diskriminierende Befragung ausländischer Studierender dem Ziel der Internationalisierung der Hochschule entgegen. Eine weitere Anfrage der ASV im Rahmen der Bürgerfragestunde ist derzeit an die Stadt bzw. den Stadtrat Münster gestellt. Die Fragen an die Stadt Münster sind hie einzusehen:
 http://www.asta.ms/news/presse/1-presse/514-buergerfragen-muessen-beantwortet-werden

Zudem wurde mittlerweile Klage gegen den Gesinnungstest vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Betreut wird die Klage vom Fachanwalt des AStA Wilhelm Achelpöhler, welcher bereits die Klagen gegen die Rasterfahndung erfolgreich betreute. Die lokale Zeitung berichtet:
 http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/hochschule/Sicherheitsrisiko_Staatsangehoerigkeit.html

In der Zwischenzeit sind einzelne Exemplare der Fragebögen trotz Geheimhaltungsverpflichtung an die Öffentlichkeit und die Presse gelangt. Daher hier nun ein Teil der Fragen aus den Bögen, welche den ausländischen MitbürgerInnen vorgelegt werden.

- Haben Sie sich in Deutschland jemals an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalttaten beteiligt oder dazu aufgerufen?

- Haben Sie sich außerhalb Deutschlands jemals an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalttaten beteiligt oder dazu aufgerufen?

- Wurden Sie wegen ihrer politischen, ideologischen oder religiösen Einstellung jemals verfolgt?

- Haben Sie eine der in Teil E genannten Gruppe oder Organisation jemals unterstützt oder sind Sie für sie tätig geworden?

- Hatten sie jemals Kontakt zu einer Person, von der sie wissen, dass sie einer in Teil E genannten Gruppe oder Organisation nahe steht, nahe stand oder angehört? Wenn Ja, zu welcher Person haben bzw. hatten sie Kontakt?

- Haben sie sich schon einmal in einem der in Teil F genannten Staaten, ihr Herkunftsstaat ausgenommen, aufgehalten?

- Waren sie jemals in Forschungszentren oder anderen Einrichtungen in Deutschland oder dem Ausland tätig, die mit der Entwicklung oder Erforschung von ABC-Waffen oder Kampfstoffen befasst sind?

- Haben sie Militärdienst in ihrem Heimatland oder einem Drittstaat geleistet? Wenn Ja, wo und bei welcher Einheit?

- Haben sie an einer Spezialausbildung (Gebrauch von Sprengstoffen oder Chemikalien, Kampfausbildung, Flugausbildung, Lizenz für Gefahrguttransporte usw. ) teilgenommen?

- Haben sie je für einen Nachrichtendienst gearbeitet oder hatten sie Kontakt zu einem Nachrichtendienst?

- Die Beantwortung der folgenden Frage ist freigestellt:
Möchten sie unmittelbaren Kontakt mit den Sicherheitsbehörden (Polizeibehörden oder Verfassungsschutzbehörden von Bund und Land) aufnehmen?

Bleibt zu hoffen, dass es gelingt, diese diskriminierende Maßnahme mit vereinten Kräften zu kippen. Da es sich nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine Anweisung des Innenministeriums handelt ist dies sehr realistisch und benötigt insbesondere erhöhten politischen Druck auf die Landesregierung.
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Ergänzungen

beispiel

////////// 25.06.2008 - 10:25
mal ein beispiel:

ich kenne jemanden, hätte er diese fragen vor 30 jahren wahrheitsgemäß beantwortet, wäre er hier nie rein gelassen worden und am ende in iran am galgen gelandet oder für ewig bei deren armee dienen müssen.

er war dort kommunistischer widerstandskämpfer. jedenfalls verhält er sich hier ganz nach den gesetzten und macht nix politisches.

diese fragen sind in meinen augen völliger schwachsinn. jede/r noch so konservative deutsche regt sich doch schon über die fragen der amis auf, die dort bei der einreise gestellt werden. die fragen der amis sind da aber noch harmloser als das hier.

Der Zweck des neuen Einbürgerungstests

radio corax 26.06.2008 - 07:17
Die Vereinten Nationen wollten letzten Freitag auf die rund 37 Millionen Flüchtlinge weltweit aufmerksam machen. Anlasz war der Weltflüchtlingstag. Ebenfalls letzte Woche setzte die EU mit einer Rückführungsrichtlinie gemeinsame Standards für den Umgang mit Flüchtlingen. Pro Asyl übte dabei scharfe Kritik an der Richtlinie. Die Menschenrechtsorganisation befürchtet eine Zunahme von Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Außengrenzen. Doch nicht nur gegen die, die reinwollen entlädt sich der regressive Wille der hiesigen Konservativen. Nein: Auch der neue einheitliche Einbürgerungstest ist vor allem dazu da, die Ungleichheit zwischen Eingeborenen und Ausländern zu betonen. Was abgefragt wird, ist am Ende gar nicht so wichtig, findet Daniel Steinmaier in der aktuellen Jungle World. Ralf Wendt hat seinen Kommentar eingefangen...

Stadt Münster und Uni Senat dagegen

weiterlesen 27.06.2008 - 12:46
Aus einem Bericht der Münsterschen Zeitung geht hervor, dass sich die Stadt Münster über den Städtetag gegen die Praxis der Fragebögen für ausländische MitbürgerInnen ausgesprochen hat. Ebenso sprach sich der Uni Senat gegen die Tests aus:


Stadt will keinen Gesinnungstest für Ausländer

MÜNSTER Die Stadt Münster ist gegen die Gesinnungstests für Ausländer: Zwar sei sie verpflichtet, diese Befragung durchzuführen, habe sich jedoch über den Städtetag für eine Abschaffung dieses Tests eingesetzt. Das geht aus einem Schreiben der Verwaltung hervor, das unserer Zeitung vorliegt. Die Vorsitzende der Ausländischen Studierendenvertretung, Ioana Popa, hatte Anfang Juni zwölf Fragen zu der Sicherheitsbefragung an die Stadt gestellt.

Bei der Stadt zeigt man Verständnis für Ausländer, die den Gesinnunsgtest für diskiminierend halten.

Bislang seien etwa 450 ausländische Mitbürger befragt worden, eine genaue Statistik werde nicht geführt, heißt es. Davon wurden rund 20 Fragebögen an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet. Eine Weitergabe der Sicherheitstests an den Landesverfassungsschutz und das Landeskriminalamt erfolge nur, „wenn die Ausländerbehörde aufgrund der Antworten bzw. nach einem Abgleich der Antworten mit früheren aus der Akte ersichtlichen Unterschieden sicherheitsrelevante Bedenken nicht ausschließen kann“. Dabei werde die Befragung nicht auf Grundlage personenspezifischer Merkmale durchgeführt, sondern es handele sich um Personen „aus Staaten, die schon in der Vergangenheit Anlass für Sicherheitsprüfungen waren“. Inwieweit die Befragung zur „Terrorabwehr“ geeignet sei, darüber lägen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.

Diskriminierung

Dass durch die Gesinnungstests die Integration von ausländischen Bürgern in Münster dauerhaft beeinträchtigt werde, davon gehe die Verwaltung nicht aus – obschon die Befragung mutmaßlich in einzelnen Fällen „subjektiv diskriminierend“ erscheinen möge. Mitarbeiter der Ausländerbehörde könnten nachvollziehen, dass es in Einzelfällen Ausländer gebe, die eine Konfrontation mit den Fragen als diskriminierend empfinden, so die Verwaltung.

Auf Weisung des Innenministeriums ist die Stadt Münster dazu verpflichtet, ausländischen Mitbürgern aus 26 meist muslimischen Ländern vor jeder Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung einen Sicherheitstest vorzulegen. Der Marokkaner Mourad Qortas, der seit zehn Jahren in Münster studiert, reichte am Dienstag Klage gegen den Gesinnungstest ein. Und der Uni-Senat forderte das Land in einem einstimmigen Beschluss dazu auf, die Befragungen von ausländischen Wissenschaftlern und Studierenden in Zukunft zu unterlassen.

 http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/startseite/mslo/art993,295320

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ein — leser

noch ein — beispiel

... — jo

usus in bayern — fastso

moment mal — unwichtig

ich faß mal zusammen — und zwar