Up-Date Numero 5 - EA-Milano vom 9.8.,19.30

eamilano 09.08.2001 20:35
Up-Date Numero 5 des EA-Milano vom 9.8. 19.30
Noch 45 Gefangene im Knast
Up-Date Numero 5 vom EA-Milano aus Genova vom 9.8. 7.30 pm
2 weitere Gefangene aus der Haft entlassen
Noch 45 G8- Gefangene im Knast

Bereits Anfang der Woche wurde beim 2.Haftpruefungstermin ein Italiener freigelassen, was nicht heisst, dass die Anklage fallengelasssen worden ist; ein anderer Italiener bekam Haftverschonung und steht nun unter Hausarrest.

Gestern, Mittwoch, den 8.8. bekam ein Ire ebenfalls Haftverschonung; er wurde von Genua nach Dublin, mit dem Flugzeug abgeschoben, wo er gegen 22.00 Uhr ankam, .
Dort wurde er mit grossem Beifall herzlichst empfangen.
Am Sonntag, den 22.7. wurde er beim Verlassen eines Campingplatzes von den Bullen festgenommen und mit dem Besitz einer gefaehrlichen Waffe (einem schweizer Taschenmesser) und Widerstand gegen die Staatsgewalt (Widersetzung der Festnahme) angeklagt. Ausserdem wurden gegen ihn Ermittlungen wg. Angriff
mit diesem besagten schweizer Messer auf einen Polizeibeamten eingeleitet.
Erst drei Tage nach seiner Verhaftung wurden das irische Konsulat und Angehoerige von den italienischen Behoerden informiert.
Nach seiner Ankunft in Dublin erklaerte er, dass er einigermassen ok sei, aber einer seiner Knochen nicht richtig sitzten wuerde.
Die Anklagepunkte gegen den Iren sind nicht fallengelassen worden. Auf das Ergebnis einer forensischen Untersuchung des schweizer Messers wird noch gewartet. Es ist durchaus moeglich, dass er nach seinem Prozess in Italien eine Haftstrafe in italienischen Gefaengnissen absitzwen muss.

Heute, Freitag, oder morgen Samstag wird eine Deutsche aus dem Knast Pontedecimo in Genua nach Deutschland abgeschoben, es ist ebenfalls moeglich, dass sie noch einen Prozess der italienischen Regierung zu erwarten hat.
Die italienischen Anwaelte, die die 45 Gefangenen vertreten, gehen davon aus, dass es bei allen Inhaftierten, wenn nicht zur U-Haft in Italien, wenigstens zur Abschiebung und auch auf jeden Fall zum Prozess kommt.
Bei den Haftpruefungsterminen, die in den letzten und naechtsen Tagen anstehen, wird lediglich entschieden, ob die Inhaftierten von der Haft verschont werden, oder in Italien bis zu 6 Monaten in die U-Haft muessen. Es kommt in ca. einem Jahr zum Prozess gegen die Inhaftierten. Bei diesem Prozess koennen die Angeklagten anwesend sein, muessen es aber nicht. Wenn sie sich zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung nicht in Italien, aber in einem anderen Land der Europaeischen Union befinden, muessen sie im Falle der Verurteilung zu Haftstrafen an Italien ausgeliefert werden. Diese Regelung ist Teil des Schengener Abkommens und dieses steht auf jeden Fall ueber nationaler Gesetzgebung. Handelt es sich bei den Verurteilten nicht um EU-Buerger, ist es von den bilateralen Beziehungen des Herkunftslandes zu Italien abhaengig, ob ausgeliefert wird oder nicht.
Wenn die Richter entscheiden, dass Fluchtgefahr besteht, werden die Inhaftierten in italienischen Gefaengnissen weiterhin in U-Haft behalten, oder sie werden unter Hausarrest gestellt. Auch Nicht-Italiener koennen in Italien unter Hausarrest gestellt werden, das ist allerdings nur in einer "Gemeinschaft" moeglich, die "Kontrolle" ueber die oder den Angeklagte/n ausueben kann, also z.B. die eigene Familie (muss in Italien leben), Kirchengemeinden, Vereine, Kommunen, soziale oder kirchliche Organisationen. Wahrscheinlich besteht dann eine taegliche Meldefrist, die Hausarrestierten koennen aber spezielle Ausgangsgenehmigungen beantraen. Es ist wahrscheinlich auch moeglich, Besuche zu empfangen.

Noch was wichtiges: Die Itallienischen GSF-Anwaelte wollen Klage gegen die italienische Polizei und Behoerden einreichen und sammeln deswegen alle Zeugenaussagen der Betroffenen.
Alle Betroffenen oder Zeugen haben noch drei Monate Zeit, Material fuer diese Klage bei den italienischen Anwaelten einzureichen. Das koennen Gedaechtnisprotokolle, Zeugenaussagen, aerztliche Atteste, Fotos oder Videoaufzeichnungen (bitte keine belastenden) sein.
Die Anwaelte in den Herkunftslaendern der Betroffenen, bzw. ZeugInnen brauchen von den italienischen Anwaelten des GSF eine Authorisation, um das Material beglaubigen zu koennen. Eine Kontaktadresse von den italienischen Anwaelten des GSF reichen wir nach, so schnell wie moeglich.
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Ergänzungen

09.08.2001 - 20:53
Ich hab so das Gefühl, Genua ist noch laaaaaaaange nicht vorbei

adressen der gsf-anwältInnen

matthias 10.08.2001 - 00:23
hier sind ein paar adressen des genova legal forum, die materialien von davongekommenen suchen. wahrscheinlich sind das die im artikel angekündigten:

GLF (Genoa Legal Forum) c/o Legambiente
Via Caffa 3 in 5/B
16100 Genova
Italy
Tel/Fax 0039010319168
Tel 00390103109608

For expulsion provisions materials should be directly sent to Alessandra Ballerini and Marco Vano
Tel/Fax 00390105954200

Materials Gathering Place and GSF Office
ICS
Via San Luca 15 int 11
16124 Genoa
Italy
Tel 00390102468099

haftprüfung

kara 10.08.2001 - 00:45
hallo ea,
sch!reibt doch bitte dringendst was bei der heutigen richterlichen überprüfung wegen der 14 deutschen rauskam, darauf warten viele schon seit stunden
mille grazie

ergebnisse der Haftprüfungen

EA München 10.08.2001 - 03:02
Die Ergebnisse der Haftprüfungen werden z.T. erst später (bis zu 5 Tagen) bekanntgegeben. Wahrscheinlich wird ein weiterer Deutscher abgeschoben.

Über den Rest ist uns bisher nix bekannt.