Freeze! Residenzpflicht
Landkreisgrenzschutz
Die Residenzpflicht hat eine ganze Reihe an erdenklichen und unerdenklichen Konsequenzen: Ein Einkauf im nächstgelegenen Supermarkt, ein Besuch bei den Verwandten oder ein Ausflug mit der Bundesbahn wird zum unangenehmen Problem. Probleme bekommen Flüchtlinge vor allem dann, wenn sie sich gegen diese Freiheitsberaubung zur Wehr setzen. So wurde im letzten Jahr besonders der Fall des Asylwerbers Cornelius Yufanyi einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Ihm werden mehrmalige Residenzplichtverletzungen zur Last gelegt, die ihm ein saftiges "Bußgeld" und die Drohung der Abschiebung eingebracht haben.
"Organize!"
Yufanyi ist Aktivist von "The Voice Africa Forum". (E-Mail: The_VOICE_Jena@gmx.de) Voice ist eine Eigeninitiative von Residenzpflichtigen. Sie versuchen durch bundesweite Versammlungen und Kongresse auf ihre inakzeptable Situation aufmerksam zu machen. Um dies tun zu können, sind sie gezwungen, ihren Landkreis zu verlassen. Die Behörden setzen aber einiges daran, sie nicht so weit kommen zu lassen. Es zeigt sich, dass das Gesetz den Behörden eine Anzahl an Instrumenten in die Hände gibt, um missliebige "Umtriebe" zu unterbinden, missliebige Umtriebe wie z.B. die politische Selbstorganisation. Wie sehen diese Instrumente aus?
Aufenthalt gestattet (...aber nicht erlaubt)
Die "Residenzpflicht" ist im sog. Asylverfahrensgesetz geregelt (siehe hier) AsylbewerberInnen erhalten während ihres Anerkennungsverfahrens eine "Aufenthaltsgestattung". Der juristische Terminus gilt praktisch nur für das Asylverfahren und unterscheidet sich von sonst üblichen Regelungen des Ausländergesetzes wie "Aufenthaltserlaubnis", "Aufenthaltsgenehmigung", etc. "Gestattet" ist der Aufenthalt nur innerhalb eines Landkreises. Zur weiteren Regelung ist den Bezirksbehörden freie Hand gelassen. (mehr hier)
Behördliche Wegelagerei
Um den Landkreis verlassen zu können, muss ich als AsylwerberIn um eine Genehmigung bei eben diesen Behörden ansuchen. Diese üben sich derweil in Wegelagerei: Üblich ist, dass diese Erlaubnis mit einer Gebühr von bis zu 20 DM pro Reise verbunden ist - ein Vermögen für jene, die vom Gesetz her dazu verdammt sind, ihr Leben überwiegend mit Essensmarken zu fristen. Üblich ist auch, dass die Ausgangssperre nur einmal im Monat aufgehoben wird. Ansonsten heißt es für die Amtsperson, die Phantasie spielen zu lassen, um das Reiseverbot zu rechtfertigen. Will heißen: Ich bin auf deren goodwill angewiesen, der ja gerade in der staatlichen Verwaltungsapparatur Mangelware ist.
Der Zweck dieser Regelung ist einzig und allein derjenige, sich über die Flüchtlinge eine besser Überwachungs- und Verwaltungsposition zu verschaffen. Als 1982 das Gesetz verabschiedet wurde, ging es einher mit einer Anzahl ähnlicher Regelungen, z.B. die Internierung von Flüchtlingen in Lagern. Die Behörden sind also angewiesen, die Bewegungsfreiheit der Festgesetzten nicht ausufern zu lassen.
Die Welt aus der Sicht des Amtszimmers
Wie bravourös die BeamtInnen ihrer "Pflicht"; nachkommen, lässt sich am Fall von Cornelius Yufanyi plastisch dokumentieren: Er wurde von seinem Sachbearbeiter angezeigt, als dieser nachträglich aus der Zeitung von Yufanyis Teilnahme an einer Versammlung von "Voice" erfahren musste. Außerhalb des Landkreises. Im Gerichtsverfahren gibt er zur Begründung seiner Anzeige zu Protokoll: "Machen wir uns doch nichts vor: Es gibt auch Ladendiebstahl!", um dann auf Yufanyis Kontakte zu deutschen Frauen hinzuweisen. Was auch immer er damit sagen will...
Amts-Elan
Eine Hamburger Amtsrichterin bestätigte uns im Gespräch den außergewöhnlichen Elan, den die Behörden an den Tag legen, aufgegriffene Residenzflüchtlinge mit Blaulicht und Handschellen in den jeweiligen Landkreis zurückschieben zu lassen. Ob dies passiert, oder ob die Aufgegriffenen einfach wieder laufen gelassen werden, hängt wiederum von der Gemütsverfassung des zuständigen Gerichts ab.
No politics für Flüchtlinge
Vor allem ist den Ämtern die politische Tätigkeit von AsylbewerberInnen ein Dorn im Auge. Das zeigt besonders der Fall "Yufanyi". Die anklagende Behörde empört sich: "Im vorliegenden Fall drängt sich der Verdacht auf, dass Herr Yufanyi seine zur Zeit gestatteten Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes vorwiegend dafür nutzt, um politisch tätig zu werden. "Dabei seien nur plaubsible "Gründe für eine Erlaubnis (...) Familien- und Freundesbesuche unter Vorlage der Adresse, EXPO-Besuche, religiöse Aktivitäten, wenn sie dem Flüchtling Halt gäben." (hier)
Diese Haltung ist keine Einzelmeinung - sie ist Usus in der Amtspraxis. Anlässlich des besagten Kongresses in Jena (10.4. - 1.5.2000), an dem Yufanyi "widerrechtlich" teilgenommen habe, verschickte das brandenburgische Innenministerium einen Brief an die Ausländerbehörden, in dem ausdrücklich dazu aufgefordert wurde, den Asylsuchenden durch Verweigerung einer Reiseerlaubnis die Teilnahme am Kongress nicht zu gestatten; und dies trotz ausdrücklicher Unterstützung der Flüchtlingsaktivitäten durch die Bundesausländerbeauftragte Marie-Louise Beck. (hier)
Vor Gericht
So fand sich also Cornelius Yufanyi vor dem Amtsgericht Worbis wieder, das ihn dazu auffordern sollte, 708 DM Stafe zu begleichen. Zwar kommt es bisweilen vor, dass die AnklägerInnen mit ihren Forderungen vor Gericht nicht durchdringen: Beispiele dafür sind das Verfahren gegen Sunny Omwenyeke, das wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde und jenes gegen einen äthiopischen Staatsangehörigen vor dem Verwaltungsgericht Minden, in dem die politische Betätigung als guter Grund für das Verlassen seiner Residenz anerkannt wurde. Aber das sind Ausnahmen. Die Regel ist eher die ungeheure Klagswut der Bezirksämter - das ist ihr politischer Auftrag, wie sich im Falle Brandenburgs zeigt. (hier ein weiterer Fall)
Viva Yufanyi!
Yufanyi will sich daher auch nicht mit einer bloßen Einstellung des Verfahrens zufrieden geben, sondern fordert Freispruch in allen Punkten. Zu Not wird das Verfahren bis in die letzte Instanz ausgefochten. "Ich kann nicht für meine von Geburt gegebene Bewegungsfreiheit bezahlen. Ich bin bereit, mit dieser Kampagne bis zum Europäischen Gerichtshof in Strasbourg zu gehen, denn ich weiß, daß ich von den deutschen Gerichten immer einen negativen Bescheid bekommen werde. Es handelt sich um ein deutsches Gesetz, das die Flüchtlinge diskriminiert, isoliert und kriminalisiert. Deswegen besteht nur vor einem europäischen Gericht die Möglichkeit, dieses Gesetz herauszufordern. Dabei kann ich mich schon im Gefängnis befinden oder abgeschoben sein, bevor dieser Prozeß zu Ende ist." (hier)
Es geht um die Statuierung eines Exempels. (Interview mit Yufanyi hier) Es geht um die Aushebelung und Abschaffung des Willkürinstruments, das in seiner Systematik Erinnerungen an die Praxen der Apartheid wachruft. Dazu rufen Yufanyi und seine FreundInnen auch am 17. - 19. Mai auf. Es werden Tage des zivilen Ungehorsams und insbesondere Tage exessiver Residenzplichtverletzungen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Staat diesem Treiben tatenlos zuschauen werden. Das sollten wir im übrigen auch nicht! Wer mithelfen will: Die Veranstalter suchen noch hilfsbereite DolmetscherInnen...(Kampagne hier)
Gesetz abschaffen!
Warum schaut das Parlament tatenlos zu? Besonders angesichts der momentan herrschenden Mehrheitsverhältnisse? Der grüne Regierungspartner hatte noch in der letzten Legislaturperiode eine Initiative gestartet, die auf eine Abschaffung der "Residenzpflicht" hinauslief. Der Entwurf liegt seitdem in den Schubladen des Reichstags. (hier) Aktueller - brandaktuell - aber vermutlich mit ebenso geringen Aussichten auf Erfolg, ist die Initiative der Oppositionsfraktion der PDS. Am Dienstag (15. Mai), kurz vor den Aktionstagen, soll ein Antrag ausformuliert sein, der auf die Streichung der Residenzplicht-relevanten Paragraphen im Asylverfahrensgesetz hinausläuft - §§56-59 und §86 (Asylverfahrensgesetz hier). Stefan Keßler, innenpolitischer Referent, verspricht, dass "im Entwurf wesentliche Forderungen, die seitens der Kampagne gegen die Residenzpflicht vorgebracht worden sind, aufgenommen worden" seien. Allerdings: "Eine Abstimmung mit bestimmten Flüchtlingsorganisationen hat es in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gegeben." Auch andere Parteien sind noch nicht konsultiert worden. Die Hoffnung auf Erfolg dämpft er: "Für uns wird vor allem das Verhalten von Bündnis 90/Die Grünen interessant sein: Auf Bundesebene haben sie bislang nichts zu diesem Thema getan."
Den weiteren Fortgang des parlamentarischen Verfahrens und Reaktionen der anderen Parteien werden wir aufmerksam verfolgen. Eine Stellungnahme durch die Fraktion der Grünen auf unsere Anfrage steht noch aus...
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Wenn einer eine Reise tut...
Ich kann doch nicht anderen erheblich zur Last fallen und mich darüber noch beschweren.
Das diese Residenzpflicht notwendig ist, zeigen doch allein die vielen Verstösse dagegen.
Es gab diese Aufenthaltsbeschränkungen schon immer. Und schon immer wurden sie nicht eingehalten. Schnell ein Auto geklaut und ab die Post...
armes Deutschland!! - und wem die Gesetze hier nicht passen... nennt mir doch ein besseres Land!!! Vielleicht wandere ich mit aus! Aber eigentlich geht es mir hier doch ganz gut!!
Is das dein Ernst?
mir auch gehtz gut
und wenn wer was macht was mir nicht passt,. schnell ein Gesetz her, gegen das man dann verstossen kann.
Demoverbot gegen castor ist auch ein gesetz, find ich auch gut! wo kommen wir hin, wenn sich jeder seine Freiheit nähme, gehtz uns dann zu gut?
VERDAMMT!!!!
Denk über Dein geschenk, hier geboren zu sein, nutze die Möglichkeiten, die für Dich und andere daraus entstehen, DU BIST NICHT ALLEIN!
süß die npd hat auch den weg hierher gefunden
Gibt man den kleinen Finger...
Du wählst CDU...
ja ja, so seid Ihr Grünen(innen)
--Wacht auf Ihr GRÜNEN TRÄUMERCHEN-- viele Eurer Ideen sind ja gut aber die meisten nicht umsetzbar. Weil wir hier alle zusammen leben (müssen) und nicht nur Ihr paar. Auch wenn Ihr alle andersdenkenden gern verbieten würdet. Das entnehme ich zumindest Euren Kommentaren, aber das hatten wir vor gar nicht allzu langer Zeit schon einmal, das anders denkende verboten, vertrieben und sogar getötet worden. Aber die Zeiten sind gott sei dank vorbei. Obwohl es Euch noch gibt!
rassistische absonderungen
Ab in die Heulecke!
an x-infopool
Kommentar: zu x infopool
Mal was anderes
Was ich interessanter finde: Ich habe mal Paperball abgecheckt um zu sehen, was die bürgerliche Presse zu der Aktionstagen schreibt. Ergebnis: Keine Zeitun schreibt auch nur 1 Wort!!!
Ach so
Fw:
Heidi
Oldham????
Wieso berichtet ihr nicht von den "Rassenunruhen" in Oldham? Über Cincinatti habt ihr doch auch lang, breit und gut berichtet. ???
Pogrome in Oldham
Das Problem ist: In der Redaktion machen nur wenige Leute mit, die einfach nicht die Zeit haben...Außerdem will
Indymedia nur Portal für Aktivisten sein, die hier ihre Story schreiben können. Insofern könnt edie Frage an Dich
zurückgehen. .. Da uns aber die Geschichte ebenfalls drückt (besonders das Wort "Rassenkrawalle" für rassistische
Pogrome von Nazis und Jublern) gibt es vielleicht eine Übersetzung eines Textes von UK-Indymedia.
wie weit geht euer antirassismus überhaupt?